Gut zu Wissen!
Nach Ihrem Termin
Nach Ihrem Termin ist es möglich, dass kurzfristig Muskelkater oder auch leichte Beschwerden auftreten können. Bitte beachten Sie, dass dies vollkommen normal ist - der Körper reagiert auf die Therapie. Nach wenigen Tagen sollten diese Beschwerden nachgelassen haben.
Bitte achten Sie auch darauf, ausreichend Wasser zu trinken, um die Regeneration und den Behandlungsverlauf zu unterstützen.
Kleidung
Zu Ihrem Ersttermin empfehlen wir bequeme Kleidung oder Sportkleidung, in der Sie sich gut bewegen können, sich wohl fühlen und die atmungsaktiv ist. Handtücher stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, sodass Sie diese nicht mitbringen müssen.
Rezeptgebühr
Die Rezeptgebühr ist eine Zuzahlung, die von den Patienten erbracht werden muss, da die Krankenkassen nicht die Gesamtkosten übernehmen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
10,00 € Rezeptgebühr zzgl. 10% des Rezeptwertes
Bitte bezahlen Sie diese innerhalb der ersten Behandlunsgtermine. Falls Sie eine Befreiungskarte besitzen, bringen Sie diese bitte mit.
Gültigkeitsdauer und Rezeptunterbrechung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Rezept in den meisten Fällen nur bis 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig ist. Bitte achten Sie gemeinsam mit uns darauf, dass wir diese Regelungen einhalten.
Operation geplant? Nachbehandlungstermine planen!
Sollte Ihnen eine Operation bevorstehen und Ihr Arzt hat Sie bereits über eine anschließende notwendige physiotherapeutische Behandlung informiert, so kontaktieren Sie uns gerne frühzeitig. Meist wissen wir über den postoperativen Verlauf Bescheid und können dementsprechend schon im Voraus stressfrei Ihren persönlichen Terminplan gestalten.
Terminabsage
Falls Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns bis zu 24 Stunden vorher zu informieren. So haben wir ausreichend Zeit, Ihren Termin neu zu vergeben. Sollten Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen können, rufen Sie uns dennoch schnellstmöglich an. Wir sind sehr bemüht, auch kurzfristig noch Ihren ausfallenden Termin an andere Patienten weiterzugeben.
Andernfalls behalten wir uns vor, den Termin in voller Vergütungshöhe in Rechnung zu stellen.
Termindauer
Die Termindauer ist abhängig von der ärztlichen Verordnung und kann zwischen 15 und 60 Minuten lang sein. Bitte beachten Sie, dass die Standard-Behandlungszeit für Patienten der Physiotherapie mit Rezept regulär 15 Minuten beträgt. Gerne versuchen wir aber, mehr Zeit für Sie einzuräumen. Bitte nehmen Sie aber auch Rücksicht darauf, dass es zeitweise zu Engpässen kommen kann. Weitere Informationen über die reguläre Behandlungszeit und den Umfang der Leistungen finden Sie weiter unten.
Pünktlichkeit
Es wäre schön, wenn Sie bereits einige Minuten vor Ihrem Behandlunsbeginn erscheinen könnten. Während dieser Zeit haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Termine zu ändern oder noch offene Fragen zu klären.
Umfang der Leistung
Warum dauert die Behandlung am Patienten keine 30 Minuten?
Diese Frage wird uns häufig gestellt. Zum Umfang der Leistung gehört neben der Durchführung therapeutischer Maßnahmen am Patienten auch das Aufstellen des Behandlungsplans, die Verlaufsdokumentation und ggf. das Verfassen der Mitteilung an den verordnenden Arzt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Anderem hier.
Physiotherapierichtlinie im Entlassmanagement
Sie haben eine Operation oder eine Erkrankung gehabt und müssen direkt nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus physiotherapeutisch weiter versorgt werden?
Bis zu ihrem Termin beim weiterbehandelnden Arzt kann es dauern, auch um dort eine Heilmittelverordnung für Ihre weitere Physiotherapie zu bekommen. Damit aber keine Behandlungspause zwischen Klinikaufenthalt und Arztbesuch entsteht, sieht der Gesetzgeber dazu vor, dass Sie eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie vom Krankenhaus zur Überbrückung bis zu Ihrem Termin beim Arzt ausgestellt bekommen.
Dazu müssen Sie vom Krankenhaus eine Heilmittelverordnung bekommen, die folgende Voraussetzungen für das Entlassmanagement erfüllen muss:
- Einen speziellen Verordnungsvordruck Nr. 13 für Physiotherapie: Dieser MUSS im Personalienfeld den Schriftzug „Entlassmanagement“ tragen. (siehe Vordruck)
- Diese Heilmittelverordnung darf für den Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach der Entlassung ausgestellt werden.
- Die Verordnungsmenge hängt von der Behandlungsfrequenz ab und darf die Frist von 7 Kalendertagen nicht überschreiten.
- Die Behandlung MUSS innerhalb von 7 Kalendertagen begonnen werden, sonst verfällt diese Verordnung.
- Die Behandlung MUSS innerhalb von 12 Kalendertagen abgeschlossen sein. Darüberhinausgehende Behandlungen verfallen.
- Auf der Heilmittelverordnung MUSS das Ausstellungsdatum IDENTISCH mit dem Entlassungsdatum sein.
Bitte informieren Sie uns bei der Anmeldung über eine solche Heilmittelverordnung aus dem Entlassmanagement. Nur so können wir den gesetzlichen Vorgaben folgen, Sie zügig weiter physiotherapeutisch betreuen und den angefangenen Behandlungsfortschritt weiter verbessern.